Gasheizung

WEITERHIN MIT ÖL UND GAS HEIZEN? Studie zeigt zukunftssichere Systeme

Das Aus für Öl- und Gasheizungen scheint mit der Einführung des überarbeiteten Gebäudeenergiegesetzes (GEG) besiegelt zu sein. Darum haben vor dem Jahreswechsel viele Gas- und Ölheizungsbesitzer ihre alte Anlage noch schnell gegen eine neue getauscht, in der Hoffnung, bis 2045 ihre gewohnte und lieb gewonnene Heizmethode nutzen zu können. Es gibt jedoch Maßnahmen, mit denen Sie eine Gas- oder Ölheizung noch weit darüber hinaus nutzen können.

Es gibt jedoch Maßnahmen, mit denen Sie eine Gas- oder Ölheizung noch weit darüber hinaus nutzen können. Diese wurden in einer Studie veröffentlicht, die das Bundeswirtschaftsministerium in Auftrag gegeben hat. Das Ergebnis: Neben der Wärmepumpe und Pelletheizung kommen 14 weitere Systeme infrage, die mit "erneuerbarer Energie gemäß der 65-Prozent-Regel" heizen und installiert werden dürfen.

Diese Heizungen dürfen seit dem 1. Januar 2024 in Bestandsgebäuden installiert werden:

Gasheizung

  • Gasheizung vorausgesetzt, die Gasheizung wird mit mindestens 65 Prozent Biogas (Biomethan)/biogenes Flüssiggas (BioLPG oder biogenes Liquified Petroleum Gas)/Wasserstoff oder Power-to-Gas (P2G/PtG) betrieben. Bei PtG wird mittels Wasserelektrolyse ein Brenngas elektrisch hergestellt.
  • Gaskessel mit Solarthermie beziehungsweise mit solarer Trinkwassererwärmung – vorausgesetzt, die Gasheizung wird mit mindestens 55 Prozent Biomethan oder PtG betrieben.
    Gaskessel mit Solaranlage vorausgesetzt, die Gasheizung wird mit mindestens 45 Prozent Biomethan oder PtG betrieben.
  • Gasheizung mit Wärmepumpe, vorausgesetzt, die Wärmepumpe ist die Hauptheizung und die Gasheizung springt nur zum Überbrücken der Spitzen ein, also an besonders kalten Tagen oder bei einem erhöhten Warmwasserbedarf.
  • Gasheizung mit Wärmepumpe für die Warmwasserbereitung, vorausgesetzt, die Gasheizung wird mit mindestens 40 Prozent Biomethan oder PtG betrieben.
  • Gasheizung plus wasserführender Pelletofen
  • "H2-Ready"-Gasheizung
    Ist Biogas zukunftssicher? 
Biogas wird durch die Zersetzung von natürlichen Materialien wie Bioabfällen, Pflanzenresten und Gülle gewonnen. Das so entstehende Gas besteht aus etwa 50 bis 65 Prozent Methan, aber auch aus Stickstoff, Kohlendioxid, Sauerstoff und Schwefelwasserstoff. Das Biogas aus der Biogasanlage wird erst gewaschen, also von den übrigen Bestandteilen befreit, damit es als nahezu reines Biomethan zum Heizen verwendet werden kann. Experten kritisieren jedoch, dass Biogas keine adäquate Alternative zu Erdgas ist, unter anderem, da für die Herstellung immer häufiger auch Mais und nicht nur Abfälle genutzt werden.

Ölheizung

  • Ölheizung
, vorausgesetzt, die Ölheizung wird mit mindestens 65 Prozent Bioheizöl oder Power-to-Liquid (PtL) betrieben. Der synthetische Flüssigkraftstoff PtL wird mithilfe von grünem Strom hergestellt. Er kann unter anderem aus Wasserstoff gewonnen werden.
  • Ölheizung mit Solarthermie, beziehungsweise mit solarer Trinkwassererwärmung – vorausgesetzt, die Ölheizung wird mit mindestens 55 Prozent Bioheizöl oder PtL betrieben.
  • Ölheizung plus wasserführender Pelletofen
    Ist Bioheizöl zukunftssicher? 
Bioheizöl oder auch schwefelarmes Heizöl (Heizöl EL) besteht nur bis zu einem bestimmten Teil aus Biomaterial. Aktuell wird dem flüssigen Biobrennstoff noch fossiles Heizöl beigemischt. Der regenerative Bestandteil des Bioheizöls wird unter anderem aus Rapsöl, Sonnenblumenöl und Methan oder Rapsöl, Sojaöl und Methan gewonnen. Durch einen chemischen Prozess entsteht aus diesen Zutaten Biodiesel. (Fame oder auch Fatty Acid Methyl Ester).
Wie auch beim Biomethan herrscht eine große Konkurrenz zwischen dem Nahrungsmittel und der Energiepflanze.
    Experten gehen davon aus, dass für moderne Ölheizungen der Bioheizölanteil bei etwa 5,9 Prozent liegen kann – ohne, dass diese vorher nachgerüstet werden. Durch die Modernisierung kann der einsetzbare Bioheizölanteil deutlich erhöht werden. Neue Ölheizungen kommen mit einem Bioheizölanteil von bis zu 20 Prozent problemlos klar.

Sonstige Heizsysteme

Darüber hinaus dürfen seit dem Inkrafttreten des überarbeiteten GEG:

  • Wärmepumpen,
  • Holzheizungen (Biomasse) wie Hackschnitzelheizungen, Pelletheizungen, Scheitholz-Holzvergaserkessel, Kamin-Kachelofen,
  • Stromdirektheizung sowie
    Heizen per Bitcoin-Mining (in Form von Wärmerückgewinnung),
  • Solarthermie und
  • Nah- beziehungsweise Fernwärme
  • – sowie deren Hybride –

zum Heizen oder/und für die Warmwasserbereitung genutzt werden.
Bei den genannten Heizalternativen sollte jedoch bedacht werden, dass die Entwicklung der Rohstoffpreise unterschiedlich ausfallen kann. Insbesondere bei denjenigen, bei denen die Energiepflanze in Konkurrenz zu dem Nahrungsmittel beziehungsweise Futtermittel steht. Und auch die Entwicklung der Strompreise ist aktuell noch nicht absehbar. Denn momentan werden diese ebenfalls vorwiegend aus fossilen Brennstoffen gewonnen. 

Fazit

Wer gerne mit Öl oder Gas heizt, muss sich in den kommenden Jahren wenig Gedanken machen. Denn es gibt zahlreiche Methoden, die den bevorzugten Brennstoff verwenden und zudem bis zu einem gewissen Maße zukunftssicher sind.

Verwendete Quellen

0
Feed

Informationen zu Cookies und Datenschutz

Diese Website verwendet Cookies. Dabei handelt es sich um kleine Textdateien, die mit Hilfe des Browsers auf Ihrem Endgerät abgelegt werden. Sie richten keinen Schaden an.

Cookies, die unbedingt für das Funktionieren der Website erforderlich sind, setzen wir gemäß Art 6 Abs. 1 lit b) DSGVO (Rechtsgrundlage) ein. Alle anderen Cookies werden nur verwendet, sofern Sie gemäß Art 6 Abs. 1 lit a) DSGVO (Rechtsgrundlage) einwilligen.


Sie haben das Recht, Ihre Einwilligung jederzeit zu widerrufen. Durch den Widerruf der Einwilligung wird die Rechtmäßigkeit der aufgrund der Einwilligung bis zum Widerruf erfolgten Verarbeitung nicht berührt. Sie sind nicht verpflichtet, eine Einwilligung zu erteilen und Sie können die Dienste der Website auch nutzen, wenn Sie Ihre Einwilligung nicht erteilen oder widerrufen. Es kann jedoch sein, dass die Funktionsfähigkeit der Website eingeschränkt ist, wenn Sie Ihre Einwilligung widerrufen oder einschränken.


Das Informationsangebot dieser Website richtet sich nicht an Kinder und Personen, die das 16. Lebensjahr noch nicht vollendet haben.


Um Ihre Einwilligung zu widerrufen oder auf gewisse Cookies einzuschränken, haben Sie insbesondere folgende Möglichkeiten:

Notwendige Cookies:

Die Website kann die folgenden, für die Website essentiellen, Cookies zum Einsatz bringen:


Optionale Cookies zu Marketing- und Analysezwecken:


Cookies, die zu Marketing- und Analysezwecken gesetzt werden, werden zumeist länger als die jeweilige Session gespeichert; die konkrete Speicherdauer ist dem jeweiligen Informationsangebot des Anbieters zu entnehmen.

Weitere Informationen zur Verwendung von personenbezogenen Daten im Zusammenhang mit der Nutzung dieser Website finden Sie in unserer Datenschutzerklärung gemäß Art 13 DSGVO.